Stand: 27.10.2026. Das neue Gesetz gilt noch nicht. Bis dahin gilt das alte Recht.

Was sicher ist – geltendes Recht

Was geplant ist – noch kein Gesetz

Ein neues Gesetz ist geplant: das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG. Das Bundeskabinett hat es am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat entscheiden noch. Geplanter Start: überwiegend 01.01.2027.

Pflegegrade – strenger berechnet

Einfach gesagt: Für PG 1 bis 3 braucht man mehr Punkte. Laut Kabinettsentwurf gilt ein Bestandsschutz (§ 142b Abs. 2 SGB XI-E). Ein bestehender Pflegegrad soll nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen verloren gehen. Das ist noch kein geltendes Recht.

Neue Budgets statt alter Töpfe

Achtung, Verwechslung: Heute nennen viele den Gemeinsamen Jahresbetrag „Entlastungsbudget“. Im PNOG heißt so das neue Pflegegeld.

Bei PG 1 soll der Entlastungsbetrag wegfallen. Dafür kommt die Pflegebegleitung.

Pflegegeld 2027: die Beträge im Entwurf

Der Regierungsentwurf nennt feste Beträge pro Monat. Sie gelten nur, wenn das Gesetz so beschlossen wird.

Für PG 1 sieht der Entwurf kein Entlastungsbudget vor.

Beispiel: PG 2

Pflegegeld heute: 347 €. Geplant: 380 €. Das sind 33 € mehr.

Gleichzeitig soll der eigene Anspruch auf bis zu 42 € im Monat entfallen. Gemeint sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zum Beispiel Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Viele kennen das als Pflegebox.

Angenommen, du hast die 42 € bisher voll genutzt. Und du brauchst gleich viel. Dann hast du rechnerisch 9 € weniger im Monat.

Das ist eine Rechenhilfe, keine Prognose. Die Neuordnung der Verhinderungspflege ist nicht eingerechnet. Dein Fall kann anders aussehen.

Pflegebegleitung

Sie soll die Pflegeberatung und den Beratungsbesuch ersetzen. Auch Angehörige haben dann Anspruch darauf. Start: geplant ab dem 01.01.2029.

Erhöhung der Beträge

Geplant: nicht 2028, sondern jedes Jahr ab 2029.

Rente für Pflegende

Du beziehst schon Altersrente? Dann sollen die Rentenbeiträge für die Pflege enden. Gemeint ist der Monat, in dem du die Regelaltersgrenze erreichst.

Was dir heute schon zusteht: Rentenbeiträge für Pflegende. → A5

Was du jetzt tun kannst

Ein Satz genügt: „Ich beantrage eine Höherstufung des Pflegegrades.“ Lass dich vorher beraten: Pflegestützpunkt, kostenlos und neutral. Bleib ruhig. Bis zum neuen Gesetz gilt das alte Recht.

Eine Höherstufung bedeutet eine neue Begutachtung. Das Ergebnis kann auch gleich bleiben.
Bundesgesundheitsministerium – aktuelle Informationen zur Pflegereform (Stichwort PNOG)

Stand der Recherche: 27.10.2026. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Kabinettsentwurf PNOG vom 30.09.2026 (§ 36 Abs. 3, § 37 Abs. 1 SGB XI-E). Kein Ersatz für Beratung.

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