Was ist der Pflegegrad?
Es gibt 5 Stufen. PG1 bedeutet geringe Beeinträchtigung. PG5 bedeutet schwerste.
Der Grad bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst – kurz MD – nicht durch den Arzt.
Schritt für Schritt
Schritt 1: Antrag stellen
- Pflegekasse anrufen oder formlosen Brief schicken.
→ Immer per Einschreiben mit Rückschein.
Schritt 2: Begutachtung vorbereiten
Der MD kommt zu Besuch. Zeig, was nicht geht – nicht, was noch geht.
- Blutdruckwerte → A1 Vital-Check
- Medikamentenliste → A2 Medikamenten-Plan
- Wie lange dauert Körperpflege, Anziehen, Mahlzeiten?
- Wer pflegt regelmäßig? Alle Pflegepersonen nennen. Das zählt für die Rente. → A5
Schritt 3: Bescheid abwarten
- Frist: 25 Arbeitstage ab Antragseingang.
- Kein Bescheid nach 25 Arbeitstagen → schriftlich nachfragen.
Schritt 4: Bescheid prüfen
- Zu niedrig eingestuft? → Widerspruch innerhalb 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
- Schriftlich. Einschreiben. Begründung: Was wurde nicht berücksichtigt?
Dein Überblick
| Schritt | Datum | Erledigt | Notiz |
|---|---|---|---|
| Antrag gestellt | ☐ | ||
| Eingangsbestätigung | ☐ | ||
| MD-Termin | ☐ | ||
| Bescheid erhalten | ☐ | ||
| Widerspruch bis (Datum) | ☐ |
Akteneinsicht
Die gepflegte Person darf alle Unterlagen einsehen. Mit Vollmacht darfst du das auch. Das Gutachten. Die Bewertungsbögen. Jede Notiz.
Beantrage das schriftlich – per Einschreiben mit Rückschein. Die Kasse muss antworten.
Erst lesen, was drinsteht. Dann entscheiden.
So zählt der MD: 6 Module
Der Medizinische Dienst (MD) prüft 6 Bereiche. Jeder Bereich zählt unterschiedlich viel.
| Modul / Anteil | Was geprüft wird |
|---|---|
| 1 10 % | Mobilität: Gehen, Aufstehen, Treppen |
| 2 und 3 15 % | Verstehen, Sprechen, Verhalten, Ängste – der höhere Wert zählt |
| 4 40 % | Selbstversorgung: Waschen, Anziehen, Essen, Toilette |
| 5 20 % | Umgang mit Krankheit: Medikamente, Arztbesuche, Therapien |
| 6 15 % | Alltag und Kontakte: Tagesablauf, Schlaf, Beschäftigung |
Aus allen Modulen entstehen bis zu 100 Punkte.
| Punkte | Pflegegrad |
|---|---|
| unter 12,5 | kein Pflegegrad |
| 12,5 bis unter 27 | 1 |
| 27 bis unter 47,5 | 2 |
| 47,5 bis unter 70 | 3 |
| 70 bis unter 90 | 4 |
| 90 bis 100 | 5 |
Im Gutachten stehen die Punkte für jedes Modul. Steht irgendwo 0? Frag nach, warum.
Wenn niemand ins Haus kommt
Manchmal entscheidet der MD ohne Besuch. Dann zählt vor allem, was in den Unterlagen steht. Was fehlt, kann der MD nicht sehen.
Das kann helfen:
- Arztberichte und Klinikberichte mitschicken.
- Berichte vom Pflegedienst mitschicken.
- Ein Pflegetagebuch führen. Auch für die Nächte.
- Das Gutachten anfordern und Modul für Modul lesen (siehe Akteneinsicht).
Bescheid zu niedrig? 3 Wege
1. Widerspruch
Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Siehe „Schritt 4: Bescheid prüfen“ oben.
2. Überprüfungsantrag
Die Frist ist vorbei? Dann gibt es den Überprüfungsantrag. Die Kasse prüft den alten Bescheid noch einmal. Sie korrigiert ihn, wenn das Recht falsch angewendet wurde. Oder wenn er von falschen Tatsachen ausging. Dann gibt es Leistungen höchstens 4 Jahre rückwirkend.
3. Neuer Antrag (Höherstufung)
Es geht schlechter als bei der Begutachtung? Dann ist ein neuer Antrag möglich. Er gilt ab dem Monat des Antrags. Nicht rückwirkend.
Welcher Weg passt, klärt eine Beratung. Kostenlos: Pflegeberatung (§7a SGB XI) und Pflegestützpunkt. Auch Sozialverbände beraten (Mitgliedsbeitrag).
PG1 trotz hoher Belastung – was tun?
Schritt 1: Widerspruch
Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Möglich, wenn dir der Bescheid nicht richtig vorkommt.
Sondern: „Das Anziehen dauert 25 Minuten. Sie braucht dabei Hilfe an 5 von 7 Tagen.“
Zahlen. Zeiten. Häufigkeiten.
Schritt 2: Pflegetagebuch nachreichen
Mindestens 2 Wochen. Jeden Tag.
Schritt 3: Hausarzt einbinden
Attest über Hilfebedarf. Schriftlich. Für die Akte.
Schritt 4: Pflegestützpunkt
Kostenlose Beratung: §7a SGB XI.
Wenn der Widerspruch scheitert
Der Brief ist da. „Zurückgewiesen.“ Der Schlag sitzt. Nicht nur finanziell. Du fühlst dich entwertet. Deine Nächte, deine Listen, dein Zusammenbruch – für die Kasse wertlos.
Das ist Realität. Kein Trost. Aber du hast noch Optionen.
Klage beim Sozialgericht
Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids – §87 SGG (Sozialgerichtsgesetz).
Ein Anwalt ist nicht Pflicht. Sozialverbände wie der VdK beraten und vertreten ihre Mitglieder (Mitgliedsbeitrag).
→ VdK Deutschland: 030 9210580-0 · vdk.de
Neu beantragen
Ein neuer Antrag gilt ab dem neuen Antragsmonat. Neue Verschlechterung? Neues Tagebuch? Neue Epikrise? Ein neuer Antrag ist jederzeit möglich. Der alte Bescheid blockiert die Zukunft nicht.
Pflegegrad herabgesetzt?
Auch dann ist ein Widerspruch möglich. Lass dich beraten, ob die Kasse bis zur Entscheidung weiterzahlen muss (§86a SGG). Bei einer Klage gilt das nicht automatisch.
Wenn du noch Kraft hast: Heute nur einen Anruf.
→ VdK Deutschland: 030 9210580-0
→ Pflegestützpunkt in deiner Nähe: Pflegekasse fragen
Du bist nicht der Erste. Und nicht der Letzte.
Mehr wissen: betanet: Sozialverbände · Pflegetelefon des Bundes
Stand: 28.10.2026 · Quellen: KAPSEL™-Buch, Anhang A4 · §33 SGB XI · §15 SGB XI · §84, §86a, §87, §183 SGG · §25 SGB X · §44 SGB X · Keine Rechtsberatung.
Keine Rechtsberatung. Stand 28.10.2026.