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⭐ Keine Rechtsberatung. Bei Fragen: Pflegestützpunkt, Sozialverband oder Anwalt.

Was ist der Pflegegrad?

Es gibt 5 Stufen. PG1 bedeutet geringe Beeinträchtigung. PG5 bedeutet schwerste.

Der Grad bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst – kurz MD – nicht durch den Arzt.

Schritt für Schritt

Schritt 1: Antrag stellen

→ Immer per Einschreiben mit Rückschein.

Stell den Antrag noch im selben Monat. Die Leistungen gibt es ab dem Beginn des Monats, in dem du den Antrag stellst. §33 Abs. 1 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung).

Schritt 2: Begutachtung vorbereiten

Der MD kommt zu Besuch. Zeig, was nicht geht – nicht, was noch geht.

Schritt 3: Bescheid abwarten

Schritt 4: Bescheid prüfen

Dein Überblick

SchrittDatumErledigtNotiz
Antrag gestellt ☐ 
Eingangsbestätigung ☐ 
MD-Termin ☐ 
Bescheid erhalten ☐ 
Widerspruch bis (Datum) ☐ 

Akteneinsicht

Die gepflegte Person darf alle Unterlagen einsehen. Mit Vollmacht darfst du das auch. Das Gutachten. Die Bewertungsbögen. Jede Notiz.

Beantrage das schriftlich – per Einschreiben mit Rückschein. Die Kasse muss antworten.

§25 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch – Verwaltungsverfahren): Akteneinsicht.
Erst lesen, was drinsteht. Dann entscheiden.

So zählt der MD: 6 Module

Der Medizinische Dienst (MD) prüft 6 Bereiche. Jeder Bereich zählt unterschiedlich viel.

Modul /
Anteil
Was geprüft wird
1
10 %
Mobilität: Gehen, Aufstehen, Treppen
2 und 3
15 %
Verstehen, Sprechen, Verhalten, Ängste – der höhere Wert zählt
4
40 %
Selbstversorgung: Waschen, Anziehen, Essen, Toilette
5
20 %
Umgang mit Krankheit: Medikamente, Arztbesuche, Therapien
6
15 %
Alltag und Kontakte: Tagesablauf, Schlaf, Beschäftigung

Aus allen Modulen entstehen bis zu 100 Punkte.

PunktePflegegrad
unter 12,5kein Pflegegrad
12,5 bis unter 271
27 bis unter 47,52
47,5 bis unter 703
70 bis unter 904
90 bis 1005

Im Gutachten stehen die Punkte für jedes Modul. Steht irgendwo 0? Frag nach, warum.

Wenn niemand ins Haus kommt

Manchmal entscheidet der MD ohne Besuch. Dann zählt vor allem, was in den Unterlagen steht. Was fehlt, kann der MD nicht sehen.

Das kann helfen:

Bescheid zu niedrig? 3 Wege

1. Widerspruch

Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Siehe „Schritt 4: Bescheid prüfen“ oben.

2. Überprüfungsantrag

Die Frist ist vorbei? Dann gibt es den Überprüfungsantrag. Die Kasse prüft den alten Bescheid noch einmal. Sie korrigiert ihn, wenn das Recht falsch angewendet wurde. Oder wenn er von falschen Tatsachen ausging. Dann gibt es Leistungen höchstens 4 Jahre rückwirkend.

§44 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch – Verwaltungsverfahren).

3. Neuer Antrag (Höherstufung)

Es geht schlechter als bei der Begutachtung? Dann ist ein neuer Antrag möglich. Er gilt ab dem Monat des Antrags. Nicht rückwirkend.

Welcher Weg passt, klärt eine Beratung. Kostenlos: Pflegeberatung (§7a SGB XI) und Pflegestützpunkt. Auch Sozialverbände beraten (Mitgliedsbeitrag).

Kein Ersatz für Beratung. Keine Rechtsberatung.

PG1 trotz hoher Belastung – was tun?

Schritt 1: Widerspruch

Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Möglich, wenn dir der Bescheid nicht richtig vorkommt.

Nicht: „Sie schafft vieles nicht.“
Sondern: „Das Anziehen dauert 25 Minuten. Sie braucht dabei Hilfe an 5 von 7 Tagen.“
Zahlen. Zeiten. Häufigkeiten.

Schritt 2: Pflegetagebuch nachreichen

Mindestens 2 Wochen. Jeden Tag.

Schritt 3: Hausarzt einbinden

Attest über Hilfebedarf. Schriftlich. Für die Akte.

Schritt 4: Pflegestützpunkt

Kostenlose Beratung: §7a SGB XI.

Wenn der Widerspruch scheitert

Der Brief ist da. „Zurückgewiesen.“ Der Schlag sitzt. Nicht nur finanziell. Du fühlst dich entwertet. Deine Nächte, deine Listen, dein Zusammenbruch – für die Kasse wertlos.

Das ist Realität. Kein Trost. Aber du hast noch Optionen.

Klage beim Sozialgericht

Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids – §87 SGG (Sozialgerichtsgesetz).

Gerichtskosten: in der Regel 0 € (§183 SGG – Gerichtskostenfreiheit für Versicherte). Eigene Anwaltskosten können trotzdem entstehen.

Ein Anwalt ist nicht Pflicht. Sozialverbände wie der VdK beraten und vertreten ihre Mitglieder (Mitgliedsbeitrag).
→ VdK Deutschland: 030 9210580-0 · vdk.de

Neu beantragen

Ein neuer Antrag gilt ab dem neuen Antragsmonat. Neue Verschlechterung? Neues Tagebuch? Neue Epikrise? Ein neuer Antrag ist jederzeit möglich. Der alte Bescheid blockiert die Zukunft nicht.

Pflegegrad herabgesetzt?

Auch dann ist ein Widerspruch möglich. Lass dich beraten, ob die Kasse bis zur Entscheidung weiterzahlen muss (§86a SGG). Bei einer Klage gilt das nicht automatisch.

Manche hören auf. Weil nichts mehr geht. Das ist okay. Kein Versagen. Nur Grenze.

Wenn du noch Kraft hast: Heute nur einen Anruf.
→ VdK Deutschland: 030 9210580-0
→ Pflegestützpunkt in deiner Nähe: Pflegekasse fragen

Du bist nicht der Erste. Und nicht der Letzte.

Mehr wissen: betanet: Sozialverbände · Pflegetelefon des Bundes

Stand: 28.10.2026 · Quellen: KAPSEL™-Buch, Anhang A4 · §33 SGB XI · §15 SGB XI · §84, §86a, §87, §183 SGG · §25 SGB X · §44 SGB X · Keine Rechtsberatung.

KAPSEL™ · Anhang A4 · Aktuelle Fassung: novelique.de/a4
Keine Rechtsberatung. Stand 28.10.2026.

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