Diese Person ist gehörlos. Sie kommuniziert in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Bitte sprechen Sie langsam, deutlich und mit Sichtkontakt. Ein Dolmetscher kann über die Krankenkasse angefordert werden.

Dolmetscher-Recht

Gehörlose Patienten haben gesetzlichen Anspruch auf einen Gebärdensprachdolmetscher.

Grundlage: § 17 SGB V (Krankenkasse) · § 82 SGB IX (Kommunikationshilfen)

Anfrage: direkt bei der Krankenkasse — Nummer auf der Krankenkassenkarte.

Angepasste Notfallkarte

FeldAngabe
Name 
Kommunikation☐ DGS   ☐ Schreiben   ☐ Lippenlesen   ☐ Anderes
Geburtsjahr 
Gewicht (kg) 
Adresse 
Aufzug☐ Ja   ☐ Nein
Diagnosen 
Medikamente→ Medikamentenplan A2 | Allergien:
Pflegeperson 
Hausarzt 
Dolmetscher 
Checkliste — 1× jährlich prüfen:
☐ Dolmetscher-Kontakt aktuell
☐ Krankenkasse über DGS-Bedarf informiert
☐ Laminiert und sichtbar

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