Alle Angaben gelten für Deutschland, Stand 01.01.2026. Kein Ersatz für rechtliche oder medizinische Fachberatung.

A

Atempause

Kurzer Moment der Ruhe im Text. Du erkennst sie an diesem Zeichen: ∙ — Halte kurz inne. Atme ein … und aus.

B

Barthel-Index

Punkteskala (0–100) zur Messung der Selbstständigkeit im Alltag. 100 = vollständig selbstständig. Im Buch: 50 → 75 → 90.

Burnout

Zustand vollständiger körperlicher und seelischer Erschöpfung. Bei pflegenden Angehörigen häufig — und oft unerkannt.

D

devagar

Portugiesisch für „langsam“. Im KAPSEL™-System: Leitmotiv. Langsam, aber vorwärts. 🐌 devagar.

E

Entlastungsbetrag

Leistung der Pflegekasse: 131 Euro/Monat für anerkannte Entlastungsangebote (§45b SGB XI, Stand 2026). Ab Pflegegrad 1.

Entlastungsbudget

Im PNOG-Entwurf der neue Name für das Pflegegeld. Im Monat: PG 2: 380 €, PG 3: 630 €, PG 4: 890 €, PG 5: 1.080 €. Nicht verwechseln mit dem Entlastungsbetrag von heute. Noch kein Gesetz. Mehr in A15.

G

GAU

Größter anzunehmender Unfall. Im Buch: die schlimmste vorstellbare Situation in der Pflege — und wie man sie übersteht.

K

KAPSEL™

System aus 6 Ankern: Körper, Alltag, Psyche, Seele, Erfolg, Liebe. Entwickelt für pflegende Angehörige.

Kurzzeitpflege (KZP)

Stationäre Pflege für begrenzte Zeit — z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Gemeinsamer Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege: bis zu 3.539 Euro/Jahr (§42a SGB XI, Stand 2026).

P

Pflegebox

Anderer Name für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zum Beispiel Einmalhandschuhe. Heute bis zu 42 € im Monat. Im PNOG-Entwurf soll dieser Anspruch entfallen. Noch kein Gesetz.

Pflegegrad

Einstufung der Pflegebedürftigkeit (1–5). Bestimmt Leistungen der Pflegekasse. Im Buch: Pflegegrad 1 → 2.

Pflegegeld

Geldleistung der Pflegekasse bei häuslicher Pflege durch Angehörige (§ 37 SGB XI). Im Monat: PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 € (Stand 2026). Bei PG 1 gibt es kein Pflegegeld. Mehr in A5.

PNOG

Pflegeneuordnungsgesetz. Geplante Pflegereform. Das Kabinett hat den Entwurf am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat entscheiden noch. Mehr in A15.

R

Rentenbeiträge für Pflegepersonen

Die Pflegekasse zahlt Beiträge in die Rente der Pflegeperson (§ 44 SGB XI). Ab PG 2, mindestens 10 Stunden pro Woche an 2 Tagen, höchstens 30 Stunden eigene Arbeit. 2026: 139,03 € bis 735,63 € im Monat. Mehr in A5.

S

Sakrumfraktur

Knochenbruch im Kreuzbein (unterer Rücken). Im Buch: Auslöser des KAPSEL™-Systems.

SAPV

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (§37b SGB V). Für schwerstkranke Menschen zu Hause.

V

Verhinderungspflege (VHP)

Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson ausfällt. Gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro/Jahr (§42a SGB XI, Stand 2026).