Was sicher ist – geltendes Recht
- Beratungsbesuch per Video: Auf Wunsch kann jede zweite Beratung per Video stattfinden. Das gilt bis zum 31.03.2027 (§37 SGB XI).
- Erhöhung der Beträge: Laut Gesetz steigen die Beträge zum 01.01.2028 (§30 SGB XI).
- BEEP: seit 01.01.2026 in Kraft. Pflegefachpersonen dürfen mehr selbst entscheiden.
Was geplant ist – noch kein Gesetz
Ein neues Gesetz ist geplant: das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG. Das Bundeskabinett hat es am 30.09.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat entscheiden noch. Geplanter Start: überwiegend 01.01.2027.
Pflegegrade – strenger berechnet
- PG 1: heute 12,5 bis unter 27 Punkte – geplant 15 bis unter 30
- PG 2: heute 27 bis unter 47,5 – geplant 30 bis unter 50
- PG 3: heute 47,5 bis unter 70 – geplant 50 bis unter 70
- PG 4 und PG 5: bleiben gleich (70 bis 100)
Neue Budgets statt alter Töpfe
- Pflegegeld → Entlastungsbudget
- Pflegesachleistung → Sachleistungsbudget
- Entlastungsbetrag 131 € → Sozialraumbudget 175 € (ab PG 2)
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege → Überbrückungsbudget bis 2.285 € im Jahr
- Pflegehilfsmittel 42 € → im Entlastungsbudget enthalten
Bei PG 1 soll der Entlastungsbetrag wegfallen. Dafür kommt die Pflegebegleitung.
Pflegegeld 2027: die Beträge im Entwurf
Der Regierungsentwurf nennt feste Beträge pro Monat. Sie gelten nur, wenn das Gesetz so beschlossen wird.
- Neues Pflegegeld (Entlastungsbudget):
PG 2: 380 €
PG 3: 630 €
PG 4: 890 €
PG 5: 1.080 € - Sachleistungsbudget:
PG 2: 890 €
PG 3: 1.590 €
PG 4: 2.090 €
PG 5: 2.530 € - Zum Vergleich, Pflegegeld heute:
PG 2: 347 €
PG 3: 599 €
PG 4: 800 €
PG 5: 990 €
Für PG 1 sieht der Entwurf kein Entlastungsbudget vor.
Beispiel: PG 2
Pflegegeld heute: 347 €. Geplant: 380 €. Das sind 33 € mehr.
Gleichzeitig soll der eigene Anspruch auf bis zu 42 € im Monat entfallen. Gemeint sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zum Beispiel Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Viele kennen das als Pflegebox.
Angenommen, du hast die 42 € bisher voll genutzt. Und du brauchst gleich viel. Dann hast du rechnerisch 9 € weniger im Monat.
Pflegebegleitung
Sie soll die Pflegeberatung und den Beratungsbesuch ersetzen. Auch Angehörige haben dann Anspruch darauf. Start: geplant ab dem 01.01.2029.
Erhöhung der Beträge
Geplant: nicht 2028, sondern jedes Jahr ab 2029.
Rente für Pflegende
Du beziehst schon Altersrente? Dann sollen die Rentenbeiträge für die Pflege enden. Gemeint ist der Monat, in dem du die Regelaltersgrenze erreichst.
Was dir heute schon zusteht: Rentenbeiträge für Pflegende. → A5
Was du jetzt tun kannst
- Hat sich der Zustand verschlechtert? Du kannst jederzeit eine Höherstufung beantragen. → A4
- Schriftlich. Mit Datum. Kopie behalten. → A7 Fristen-Tracker
Ein Satz genügt: „Ich beantrage eine Höherstufung des Pflegegrades.“ Lass dich vorher beraten: Pflegestützpunkt, kostenlos und neutral. Bleib ruhig. Bis zum neuen Gesetz gilt das alte Recht.
Stand der Recherche: 27.10.2026. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Kabinettsentwurf PNOG vom 30.09.2026 (§ 36 Abs. 3, § 37 Abs. 1 SGB XI-E). Kein Ersatz für Beratung.