Wofür kannst du es nutzen?
- Tagespflege — stundenweise Betreuung
- Haushaltshilfe — anerkannter Anbieter nötig
- Betreuungsgruppen — Demenz, Pflegebedürftigkeit
- Kurzzeitpflege-Ergänzung
Anbieter muss von der Pflegekasse anerkannt sein. Vorher fragen.
So beantragst du es
- Rechnung vom anerkannten Anbieter einreichen
- Bei der Pflegekasse — schriftlich
- Erstattung erfolgt direkt
Übertrag in den nächsten Kalendermonat möglich — aber nicht ins übernächste.